Grundsicherung/ Sozialhilfe
Wenn Sie denken, sich die Pflege oder die Wohnung nicht leisten zu können, beraten wir Sie gern über mögliche Hilfen, wie z.B.:
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: http://www.bmas.de
Wohngeld
nähere Infos hier:
Den Antrag füllen Sie bitte aus und senden diesen an den:
Kreisausschuss des Main-Taunus-Kreises
Sozialamt
Wohngeldbehörde
Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim am Taunus
Hilfe zur Pflege – wenn der Pflegegrad + die Rente nicht reichen
Manchmal entspricht der aktuelle Pflegegrad nicht dem akut erhöhten Pflegeaufwand. Hier kann man mit geringer Rente oder als Grundsicherungsempfänger Leistungen vom Sozialamt beantragen, bis eine höhere Einstufung erfolgt ist. Nähere Infos vom Main-Taunus-Kreis finden Sie hier:
Das spendenfinanzierte Wissensportal betanet hat hierzu einige Informationen zusammengestellt: Download hier:
Immobilienverrentung
Eine weitere Möglichkeit, Ihre Rente durch den zeitversetzten Verkauf Ihrer Immobilie zu erhöhen sind Möglichkeiten wie die Leibrente oder die Umkehrhypothek. Um einen Überblick über die Möglichkeiten zu erhalten, können Sie dies allgemein bei Wikipedia finden oder auf den einschlägigen Seiten der Immobilienmakler vor Ort.
Leistungen der Pflegeversicherung
Bei uns erhalten Sie grundsätzliche Informationen rund um die Leistungen der Pflegekasse, z.B.
– Geldleistungen (Pflege durch Angehörige erbracht)
– Sach- (Pflege durch Pflegedienst erbracht) bzw. Kombileistungen (Pflegedienst und Restauszahlung)
– Pflegehilfsmittel
Um sich optimal auf die Begutachtung für den Pflegegrad vorzubereiten, ist es ratsam, ein Pflegetagebuch zu führen. Die Pflegetagebücher dieser Verbände/ Kassen fanden wir Seniorenberater hilfreich:
Pflegeleistungshelfer des Bundesministeriums für Gesundheit:
hier finden Sie Ihre individuellen Leistungen sowie näheres zur Antragstellung (www.bundesgesundheitsministerium.de)
Leistungen der Krankenversicherung
Hilfsmittel:
Krankenkassen übernehmen die Kosten für bestimmte Hilfsmittel. Sollten sich Ihre Angehörigen gerade im Krankenhaus oder in der Reha befinden und brauchen danach z.B. Hilfsmittel, sollte der dortige Sozialdienst bzw. die Pflegestation diese anordnen. Manchmal wird auch während eines Pflegegutachtens der Bedarf noch genauer festgestellt und verordnet. Wenn dies medizinisch notwendig ist, stellt jeder Arzt Ihnen eine Verordnung aus, mit welcher Sie dann i.d.R. in ein Sanitätshaus gehen. Vorher benötigen Sie jedoch die Information Ihrer Krankenkasse, mit welchen Häusern sie Verträge abgeschlossen hat. Einen Überblick über diverse Hilfsmittel bietet Ihnen die Seite Online-Wohnberatung.de
Befreiung von Zuzahlungen:
Krankenkassen erstatten Ihnen zu viel gezahlte Zuzahlungen zu Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln und z.B. Ihre Krankenhauszuzahlung (10 € pro Tag) in bestimmten Fällen zurück. Wir beraten Sie gern, ob es sich für Sie lohnt, einen Antrag zu stellen und wie Sie sich zukünftig die Arbeit erleichtern können. Eine gute Informationsquelle ist oft auch die Internetseite Ihrer Krankenkasse.
Fahrkosten:
Fahrkosten können unter Umständen, z.B. bei stationären Aufenthalten oder Dialyse und Chemotherapie durch die Kasse übernommen werden. Wichtig dafür ist jedoch eine Verordnung vom Arzt oder Krankenhaus. Die Seniorenberatungsstelle kann Ihnen auch in diesem Bereich gern mit Informationen weiterhelfen bzw. bereits vorher sagen, ob sich es sich lohnen könnte, sich eine Verordnung ausstellen zu lassen. Weiterführende Infos zum Thema finden Sie beim Unterthema Mobilität.
Leistungen bei Schwerbehinderung
Durch den Besitz eines Schwerbehindertenausweises erhält man einige Sonderrechte und, sofern verschiedene Merkzeichen vorhanden sind, so genannte Nachteilsausgleiche. Das sind beispielsweise steuerliche Vergünstigungen, freie Fahrten im öffentlichen Nahverkehr und mehr.
Antragsformulare vom Hessischen Versorgungsamt Wiesbaden (nähere Infos hier:)
Um Ihre Chancen auf die für Sie persönlich passende Einschätzung zu erhöhen und um Zeit zu sparen, empfehlen wir Ihnen, sich vor Beginn der Antragstellung mit unserer Beratungsstelle in Verbindung zu setzen. Manchmal kann es sogar ungünstig für Sie ausfallen, wenn Sie eine Erhöhung oder Erweiterung beantragen. Manchmal werden schlicht durch den Ausweis nicht die Bedarfe gedeckt, die Sie durch andere Leistungen erhalten könnten. Wir unterstützen Sie hier gern.
Weitergehende Informationen rund um den Ausweis im allgemeinen finden Sie auf der Seite: https://www.enableme.de
Informationen zu den einzelnen Merkzeichen (Buchstaben) sowie Vergünstigungen: www.enableme.de
Blindengeld: www.lwv-hessen.de
Blindengeld nach dem Hessischen Landesblindengeldgesetz (LBliGG) ist eine einkommens- und vermögensunabhängige Leistung. Diese wird vom Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) im Auftrag des Landes Hessen auf Antrag blinden Menschen und Menschen mit einer hochgradigen Sehbehinderung bewilligt.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt zentral für Hessen durch:
LWV Hessen
Regionalmanagement für blinde Menschen und schwer sehgeschädigte Menschen
Kölnische Str. 30
34117 Kassel
Formulare Blindengeld LWV Hessen: www.lwv-hessen.de
Das Blindengeld ist eine monatlich im Voraus bewilligte Geldleistung, die es blinden bzw. sehbehinderten Menschen ermöglichen soll, trotz der visuellen Einschränkungen am täglichen Leben teilzunehmen. Diese blindheitsbedingten Mehraufwendungen sollen mit dem pauschalierten Blindengeld abgedeckt werden. In Frage kommen z. B. Kosten für eine Begleitperson oder für Personen, die dem blinden bzw. sehbehinderten Menschen wegen seiner Sehminderung behilflich sind, erhöhter Fahrtkostenbedarf (Taxi), Kosten für den Zugang zu Medien durch spezielle Blindenzeitschriften, Hörbücher und Tonbandkassetten.
Verwaltungsportal Hessen – unter anderem für Steuerfragen
https://service.hessen.de/html/Servicehotline.htm
Telefon kostenfrei: 0800 5225335
montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr
Auf folgende Fragen (+weitere) finden Sie hier die Antworten:
- allgemeine Fragen zu steuerlichen Themen von A – Z: Von Abgabefristen bis zur Zuständigkeit der Finanzämter
- Fragen rund um die elektronische Steuererklärung (ELSTER)
- alles zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM), z.B. Steuerklassenwechsel, Kinder und Kirchensteuer, sowie Hilfe bei Problemen mit dem Lohnsteuerabzug
- Ihre Fragen zu haushaltsnahen Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnissen, sowie Handwerkerleistungen
- alles rund um die Themen Schenkung und Erbschaft
- allgemeine Fragen zur Besteuerung von Renten
- Fragen zur Vereinsbesteuerung und zum Ehrenamt…