Stationäre Pflegeinstitutionen

Suche nach stationären und ambulanten Pflegeinstitutionen

Über den AOK-Pflegenavigator, welcher nicht nur für AOK-Versicherte gilt, finden Sie nach Ihren individuellen Wunschkriterien das Passende. Auch die Kosten und einzelnen Leistungen können Sie unter dem folgenden Link finden:

AOK-Pflegenavigator


Heimkosten – Unterhalt durch Kinder bzw. Ehegatten

Dieses Thema treibt sowohl die Pflegebedürftigen selbst als auch die Kinder um. Für letztere wurde im vergangenen Jahr die Regelung getroffen, dass nur noch das Jahreseinkommen, welches über 100.000 € liegt, herangezogen werden darf. Bei den Ehe- und Lebenspartnern sieht dies etwas komplizierter aus. Auch wir können nicht mit abschließender Sicherheit sagen, welche konkreten Beträge das Sozialamt für die Berechnung einbezieht. Wir können jedoch bezüglich der Unterlagen, die als Nachweise eingereicht werden müssen sowie aufgrund der groben von Ihnen gemachten Angaben zu Einnahmen und Vermögen sagen, ob sich ein Antrag lohnen könnte oder welche anderen Finanzierungsmöglichkeiten oder Pflegemöglichkeiten noch bestehen.

Den Antrag zur Übernahme ungedeckter Heimpflegekosten finden Sie unter diesem Link des Main-Taunus-Kreises Antrag zur Übernahme ungedeckter Heimpflegekosten